AGB
1. Allgemeines
Vertragsabschluss und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGBs.
Änderungen haben stets schriftlich zu erfolgen.
2. Angebote
Die erstellten Angebote sind 20 Tage gültig und gelten nur in urkundlicher Form, mündliche Zusagen sind nicht gültig. Ein längerer Gültigkeitszeitraum muss urkundlich festgehalten werden.
Der dem Angebot zugrunde gelegte Kostenvoranschlag erfolgt ohne Gewähr.
3. Leistungen
Das Angebot enthält den Umfang der Leistung und wird durch die Greenwork Vertriebs GmbH oder durch Dritte ausgeführt. Unvorhergesehene Leistungen bzw. Mehrkosten (z.B.: Verstärkung der Dachunterkonstruktion, Einblechungen, Stemm- u. Verputzarbeiten), die im Angebot nicht berücksichtigt wurden sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungskonditionen: 80% Anzahlung und 20% bei Inbetriebnahme. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Vertragsrücktritt vor Beginn der Ausführungsarbeiten/Montagearbeiten ist eine Stornogebühr von 15% der Auftragssumme zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Entgeltes (zum Beispiel wegen bereits getätigter Materialeinkäufe) bleibt vorbehalten. Bei einem später erfolgten Rücktritt ist die Greenwork Vertriebs GmbH berechtigt das vereinbarte Entgelt gem. § 1168 ABGB zu verlangen. Der Preis der PV-Module, Wechselrichter, Material und Unterkonstruktionen kann schwanken. Sollten andere Zahlungsvereinbarungen gelten müssen diese schriftlich festgehalten werden.
6. Montage- und Lieferleistungen - Voraussetzungen
Nach Auslieferung der Ware, muss diese vom Kunden versperrt gelagert werden, die Haftung liegt beim Kunden. Die Ausführung eines eventuell notwendigen Schneefang-System bei Ausführung einer Photovoltaik Anlagen am Dach liegt in der Verantwortung des Kunden.
Weiters wird für die Statik des Daches oder einer Eigenkonstruktion für Photovoltaikanlagen keine Gewährleistung übernommen, es obliegt dem Kunden einen Statiker hinzuzuziehen.
7. Lieferfristen
Nur wenn Termine und Fristen schriftlich vereinbart wurden, gelten diese als bindend. Jegliche Schadenersatzforderungen, die aus Lieferverzögerungen resultieren, sind ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Greenwork Vertriebs GmbH.
Bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen des Kunden behalten wir uns das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten. Demontagekosten und Ablieferungskosten sind vom Kunden zu tragen.
9. Abnahme
Nach Inbetriebnahme und geleisteter Abschlusszahlung wird dem erneuerbaren Energie - Anlagenbetreiber ein Anlagenbuch mit allen wichtigen Unterlagen übergeben,
10. Gewährleistung
"Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Greenwork Vertriebs GmbH übernimmt keine Garantie. Garantien der einzelnen Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher, ...) richten sich nach den jeweiligen Herstellerbestimmungen, sofern die Hersteller dafür haften (Herstellergarantie)."
11. Rücktritt
Beide Parteien können vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
12. Schadenersatzansprüche
"Die Greenwork Vertriebs Gmbh haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden. Gegenüber Vertragspartner, welche keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind, haftet die Greenwork Vertriebs Gmbh auch nicht für Sachschäden, welche durch schlicht grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden."
13. Werbung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Greenwork Vertriebs Gmbh Fotos und Grafiken der Anlage zu werbezwecken veröffentlichen darf.
14. Einspeisung der elektrischen Energie
Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz ist ein Vertrag zwischen dem öffentlichen Netzbetreiber und dem Kunden notwendig, der Abschluss obliegt dem Kunden.
15. Schlussbedingungen
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden